Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Die rechtlichen Grundlagen für die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wurden mit dem GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz zum 01.01.1999 geschaffen. Das zunächst auf zwei Jahre befristete so genannte "Initiativprogramm" erhielt durch das Gesundheitsreformgesetz im Jahr 2000 eine unbefristete Verlängerung. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung bekam die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin im Jahr 2008 eine neue gesetzliche Grundlage. Dies führte zum Abschluss einer neuen Fördervereinbarung. Neben einer höheren finanziellen Förderung sah die Vereinbarung infrastrukturelle Maßnahmen wie die Einrichtung von Koordinierungsstellen Allgemeinmedizin in den Ländern vor. Die Fördervereinbarung vereinte zudem die seit 1999 für den ambulanten und stationären Bereich getrennt bestehenden Regelungen. Mit Inkrafttreten des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes im Juli 2015 wurde die Förderung der Weiterbildung als Paragraf 75a in das SGB V aufgenommen und um zusätzliche Aspekte erweitert. Neben der Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin stehen nun bundesweit ca. 2.000 Förderstellen für die ambulante Weiterbildung in weiteren Fachgebieten zur Verfügung.